Geldwäschegesetz

        Gemäß Geldwäsche-Gesetz § 2 Abs.1 Nr.14 GwG sind unsere Vertragspartner / Interessenten zur Mitteilung ihrer Identität bei               ernsthaftem Interresse verpflichtet.

           Ein ernsthaftes Interresse liegt vor, wenn 

  •  einer der Kaufvertragsparteien von der anderen Partei einen Kaufvertrag erhalten hat.

  •  der voraussichtliche Käufer mit dem möglichen Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder   einen Vorvertrag abgeschlossen hat.

  •  der Makler eine Reservierungsgebühr erhalten hat.

Ferner muss der Interessent offenlegen, ob er für sich oder einen Dritten handelt.

Wir bitten ab diesem Zeitpunkt um Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses.